Eingangsrechnung - Zahlung
đź’¶ Fall 1: Betrag soll von der Buchhaltung ĂĽberwiesen werden
Wenn die Eingangsrechnung von der Buchhaltung bezahlt werden soll, beachte bitte folgende Schritte:
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IBAN vor Genehmigung prĂĽfen
→ Die IBAN des Lieferanten muss korrekt und vollständig im Lieferantenprofil hinterlegt sein.
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Rechnung korrekt erfassen
→ Alle Positionen müssen vollständig auf Reisenummern zugeordnet werden.
→ Ein Beleg (PDF, Screenshot etc.) sollte immer hochgeladen werden (Ausnahme siehe „Beleglos“-Hinweis).
→ Der Betrag muss mit der Rechnungssumme übereinstimmen.
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Status setzen: „Genehmigt“
→ Sobald die Rechnung genehmigt wird, erfolgt die Zahlungsanweisung automatisch an die Buchhaltung.
→ Wichtig: Wenn der Haken „bezahlt“ im Genehmigungsschritt nicht gesetzt wird, geht das System davon aus, dass die Buchhaltung die Überweisung noch tätigen soll.
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Keine zusätzliche Info nötig
→ Kein weiteres Mail oder Hinweis an die Buchhaltung nötig – die Zahlung wird automatisch vorbereitet.
🛑 Achtung: Automatische Zahlung
Sobald der Status auf „Genehmigt“ gesetzt ist (ohne als bezahlt markiert zu sein), wird die Rechnung automatisch zur Zahlung vorbereitet.
Du bist als Bearbeiter*in verantwortlich, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind.
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Fall 2: Zahlung ĂĽber Qonto-Kreditkarte durch Mitarbeiter
Wenn ein Mitarbeiter eine Zahlung mit seiner Qonto-Kreditkarte vorgenommen hat, muss die zugehörige Transaktion im Modul Transaktionen einer Eingangsrechnung zugewiesen werden. Alternativ kann dort direkt eine neue Eingangsrechnung erstellt werden.
Vorgehen
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Transaktion öffnen:
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Im Modul Transaktionen erscheint die Zahlung mit dem Hinweis "nicht zugeordnet" und dem jeweiligen Betrag.
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Eingangsrechnung zuordnen:
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Über das Kontextmenü (Icon rechts in der Zeile) kann die Option "Eingangsrechnung zuordnen" gewählt werden.
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Ist die Eingangsrechnung noch nicht vorhanden, kann sie in diesem Schritt erstellt werden.
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Pflicht zur Belegzuweisung:
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Jede Transaktion, die ein Mitarbeiter auslöst, muss mit einem Beleg (Rechnung) dokumentiert werden.
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Ausnahme: siehe unten
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Ausnahme für UK-Team bei Kleinbeträgen
Für das UK-Team besteht bei Transaktionen unter 50 € die Möglichkeit, den Posten ohne Beleg zu erfassen. Dies erfolgt über die Option:
Restbetrag ohne Beleg
Dabei muss:
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ausgewählt werden, ob es sich um EU oder AEU handelt
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die Option bewusst gesetzt werden (erscheint nur bei Kleinbeträgen)
Diese Ausnahmeregelung dient der Vereinfachung fĂĽr Ausgaben wie ParkgebĂĽhren, Snacks oder Fahrtkosten im geringen Umfang.
Wichtig:
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Der Prozess ersetzt nicht die Rechenschaftspflicht – sofern möglich, soll immer ein Beleg hochgeladen werden.
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Die Regelung gilt ausschließlich für das UK-Team und nur in den definierten Fällen.
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