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Steuerart - Reise

In der Reisevorlage muss die passende Steuerart gewählt werden, die für die Reiseleistungen gilt. Diese Auswahl hat eklatante Auswirkungen auf die Versteuerung, da sie bestimmt, ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer anfällt und wie die Buchhaltung die Reiseleistung verbucht.

Je nach Steuerart können unterschiedliche steuerliche Regelungen greifen, z. B. Regelbesteuerung, Margenbesteuerung, steuerfreie Umsätze oder Reverse Charge. Eine falsche Auswahl kann zu fehlerhaften Abrechnungen und steuerlichen Nachteilen führen. Daher sollte diese Entscheidung mit besonderer Sorgfalt und gegebenenfalls in Abstimmung mit der Buchhaltung getroffen werden.

Margenbesteuerung (Besteuerung nur der Marge bei Reiseveranstaltern)

Hier wird nur der Gewinnanteil (Marge) der Reise besteuert, nicht die gesamten Kosten. Das ist besonders für Reiseveranstalter relevant, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Beispiel: Wenn ein Reiseveranstalter Unterkünfte und Transportleistungen einkauft und zu einem Gesamtpreis weiterverkauft, wird nur die Differenz (Marge) besteuert.

Besteuerung im Leistungsland (Steuerpflicht entsteht im Reiseland)

Die Mehrwertsteuer wird nicht im Land des Reiseveranstalters, sondern dort fällig, wo die Leistung erbracht wird.

Beispiel: Schweiz

Sonderfälle: 

Regelbesteuerung (Standard-MwSt./USt.)

Die normale Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Reisepreis berechnet.  innerhalb eines Landes.

Beispiel: 24h Trophy, Alfred Wegener Institunt

Steuerfreie Umsätze (0 % MwSt./USt.)

Bestimmte Reisen oder Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. 

Beispiel: Kurse die in der Schweiz stattfinden sind steuerfrei!

Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)

In diesem Fall wird die Umsatzsteuer nicht vom Reiseveranstalter berechnet, sondern muss vom Kunden oder einem Geschäftspartner gezahlt werden.