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Land der Leistungserbringung

Das Land der Leistungserbringung bestimmt, in welchem Land die Reiseleistung tatsächlich erbracht wird. Diese Angabe ist entscheidend für die korrekte steuerliche Abwicklung, da jedes Land eigene Vorschriften zur Umsatzsteuer und Besteuerung von Dienstleistungen hat.

Beispiel: Findet eine Reise in der Schweiz (CH) statt, müssen die dort geltenden steuerlichen Bestimmungen angewendet werden.

Die Kombination aus Land der Leistungserbringung und Steuerart bestimmt die Verbuchung und Besteuerung in der Buchhaltung. Daher sollte dieses Feld bei Unklarheiten immer mit der Buchhaltung abgestimmt werden.