Import Datei Aufbau
🎯 Zweck und Anwendung
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Dient dem Import
DokumentationinzumdasElsterELSTER-PortalPortalfür USt-Vergütungsanträge bei innergemeinschaftlichen Leistungen (z. B. aus Österreich) -
Ermöglicht eine klare Zuordnung von Beträgen, Belegen und Leistungskategorien
✔️ Validierungsregeln
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Genau 18 Spalten bei Satzart 1 (einschließlich Trennkommata)
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Exakt 5 Spalten bei Satzart 2
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Datumsformat: TT.MM.JJJJ in Zeile 1–27
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Leistungskürzel müssen zu jedem Beleg aus Satzart 1 passend in Satzart 2 zugewiesen werden
Dokumentation: https://www.elster.de/bportal/helpGlobal?themaGlobal=ustveu_rechnungsanlagen_import#csvBeispiel
Header:
#v3.0
#ve3.2.0
Satzart 1: Rechnungsanlagen
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- Achtung auf die Kommas (Leere Spalten haben ein Komma)
- Euro Werte sind mit . getrennt
- Datum muss folgendes Format haben: TT.MM.JJJJ
Beispiel Zeile Satzart 1:
1,1,07.06.2024,44998,133.60,13.36,13.36,,true,10% Eggerbräu Verpflegung,,,,,Innsbruck,AT,
1,2,07.06.2024,119994,343.20,34.32,34.32,,true,10% Falkner Verpflegung,,,,,Innsbruck,AT,
Satzart 2: Leistungsbeschreibung (Zuordnung)
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Zeilenbeginn mit 2
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Weist jeder Anlagennummer (aus Satzart 1) eine Leistungskategorie gemäß ELSTER-Katalog zu
- Achtung auf die beiden Kommas zum Ende
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Die dritte Spalte enthält z. B.: https://www.elster.de/bportal/helpGlobal?themaGlobal=ustveu_rechnungsanlagen_import#csvBeispiel
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7.1.2 – Beherbergung / Verpflegung
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4.1 – Maut / Gebühren
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10.15 – Urheberrechte / Lizenzen
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10.17.2 – Lebensmittelversorgung / Getränke
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Beispiel Zeile Block2:
2,1,7.1.2,,
2,2,7.1.2,,
Liste der Kategorien zur Leistungsbeschreibung
| 1 | Kraftstoff |
| 1.1 | Kraftstoff für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg, ausgenommen Fahrzeuge zur Beförderung zahlender Fahrgäste |
| 1.1.1 | Benzin |
| 1.1.2 | Diesel |
| 1.1.3 | Flüssiggas |
| 1.1.4 | Erdgas |
| 1.1.5 | Biokraftstoff |
| 1.2 | Kraftstoff für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg, ausgenommen Fahrzeuge zur Beförderung zahlender Fahrgäste |
| 1.2.1 | Benzin |
| 1.2.2 | Diesel |
| 1.2.3 | Flüssiggas |
| 1.2.4 | Erdgas |
| 1.2.5 | Biokraftstoff |
| 1.2.6 | PKW |
| 1.2.7 | LKW |
| 1.3 | Kraftstoff für Fahrzeuge zur Beförderung zahlender Fahrgäste |
| 1.3.1 | Benzin |
| 1.3.2 | Diesel |
| 1.3.3 | Flüssiggas |
| 1.3.4 | Erdgas |
| 1.3.5 | Biokraftstoff |
| 1.4 | Kraftstoff für Testfahrzeuge |
| 1.5 | Erdölerzeugnisse zur Verwendung als Schmiermittel für Fahrzeuge oder Motoren |
| 1.6 | Kraftstoff für den Wiederverkauf |
| 1.7 | Kraftstoff für Fahrzeuge zur Güterbeförderung |
| 1.8 | Kraftstoff für PKW und Mehrzweckfahrzeuge |
| 1.8.1 | Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke |
| 1.8.2 | Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung |
| 1.8.3 |
Teilweise Verwendung für nicht unter 1.8.2 fallende Zwecke |
| 1.9 | Kraftstoff für Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von weniger als 1 550 kg |
| 1.9.1 | Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung |
| 1.9.2 | Verwendung für geschäftliche Zwecke |
| 1.10 | Kraftstoff für Maschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen |
| 1.10.1 | Benzin |
| 1.10.2 | Diesel |
| 1.10.3 | Flüssiggas |
| 1.10.4 | Erdgas |
| 1.10.5 | Biokraftstoff |
| 1.11 | Kraftstoff für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit weniger als 9 Plätzen oder für Mietwagen |
| 1.11.1 | Benzin |
| 1.11.2 | Diesel |
| 1.11.3 | Flüssiggas |
| 1.11.4 | Erdgas |
| 1.11.5 | Biokraftstoff |
| 1.12 | Kraftstoff für Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die nicht unter 1.8 und 1.9 fallen |
| 1.13 | Kraftstoff für Fahrzeuge ohne Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts |
| 1.14 | Kraftstoff für Fahrzeuge mit Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts |
| 2 | Vermietung von Beförderungsmitteln |
| 2.1 | Vermietung von Beförderungsmitteln mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 2.2 | Vermietung von Beförderungsmitteln mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 2.2.1 | Für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 6 Monaten |
| 2.2.2 | Für einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 6 Monaten |
| 2.2.3 | PKW |
| 2.2.4 | LKW |
| 2.3 | PKW |
| 2.3.1 | Für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 6 Monaten |
| 2.3.2 | Für einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 6 Monaten |
| 2.4 | LKW |
| 2.5 | Vermietung von PKW und Mehrzweckfahrzeugen |
| 2.5.1 | Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke |
| 2.5.2 | Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung oder Fahrunterricht |
| 2.5.3 | Teilweise Verwendung für nicht unter 2.5.2 fallende Zwecke |
| 2.6 | Vermietung von Motorrädern, Wohnwagen und Wasserfahrzeugen für Freizeit oder Sport sowie Flugzeugen mit einer Masse von weniger als 1 550 kg |
| 2.6.1 | Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung oder Fahrunterricht |
| 2.6.2 | Verwendung für andere geschäftliche Zwecke |
| 2.7 | Vermietung von Fahrzeugen der Klasse M1 zur Personenbeförderung |
| 2.8 | Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Plätzen |
| 2.9 | Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit weniger als 9 Plätzen |
| 2.9.1 | Für gewerbliche Tätigkeiten verwendet |
| 2.9.2 | Für andere als gewerbliche Tätigkeiten verwendet |
| 2.10 | Vermietung von Fahrzeugen ohne Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts |
| 2.11 | Vermietung von Fahrzeugen mit Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts |
| 2.12 | Vermietung von Fahrzeugen, die nicht unter 2.5 und 2.6 fallen |
| 3 | Ausgaben für Beförderungsmittel (andere als unter den Codes 1 und 2 genannte Gegenstände und Dienstleistungen) |
| 3.1 | Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.1.1 | Erwerb von Fahrzeugen mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.1.2 | Wartung eines Fahrzeugs mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.1.3 | Erwerb und Einbau von Zubehör für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.1.4 | Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.1.5 | Sonstige Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.2 | Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungs-mittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.2.1 | Erwerb von Fahrzeugen mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.2.2 | Wartung eines Fahrzeugs mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.2.3 | Erwerb und Einbau von Zubehör für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.2.4 | Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.2.5 | Sonstige Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.2.6 | PKW |
| 3.2.7 | LKW |
| 3.3 | Ausgaben für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.3.1 | Erwerb eines Beförderungsmittels für zahlende Fahrgäste |
| 3.3.2 | Wartung eines Beförderungsmittels für zahlende Fahrgäste |
| 3.3.3 | Erwerb und Einbau von Zubehör für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.3.4 | Ein- oder Abstellen eines Beförderungsmittels für zahlende Fahrgäste |
| 3.3.5 | Sonstige Ausgaben für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 3.4 | Ausgaben für Fahrzeuge zur Güterbeförderung |
| 3.4.1 | Erwerb eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung |
| 3.4.2 | Wartung eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung |
| 3.4.3 | Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung |
| 3.4.4 | Ausgaben für Fahrzeuge zur Güterbeförderung, die nicht unter 3.4.1, 3.4.2 und 3.4.3 fallen |
| 3.5 | Wartung von PKW und Mehrzweckfahrzeugen |
| 3.5.1 | Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke |
| 3.5.2 | Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung |
| 3.5.3 | Teilweise Verwendung für nicht unter 3.5.2 fallende geschäftliche Zwecke |
| 3.6 | Wartung von Motorrädern, Wohnwagen und Wasserfahrzeugen für Freizeit oder Sport sowie Flugzeugen mit einer Masse von mehr als 1 550 kg |
| 3.6.1 | Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung |
| 3.6.2 | Verwendung für andere geschäftliche Zwecke |
| 3.7 | Ausgaben für PKW und Mehrzweckfahrzeuge, ausgenommen für Wartung und Ein- oder Abstellen |
| 3.7.1 | Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke |
| 3.7.2 | Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung |
| 3.7.3 | Teilweise Verwendung für nicht unter 3.7.2 fallende Zwecke |
| 3.8 | Ausgaben für Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von mehr als 1 550 kg, ausgenommen für Wartung und Ein- oder Abstellen |
| 3.8.1 | Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht, Vermietung oder Wiederverkauf |
| 3.8.2 | Verwendung für andere geschäftliche Zwecke |
| 3.9 | Erwerb eines PKW der Klasse M1 |
| 3.10 | Erwerb von Zubehör für PKW der Klasse M1 einschließlich Montage und Einbau |
| 3.11 | Ausgaben für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Plätzen oder für Fahrzeuge zur Güterbeförderung |
| 3.12 | Ausgaben für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit weniger als 9 Plätzen, die für gewerbliche Tätigkeiten verwendet werden |
| 3.13 | Ausgaben für Fahrzeuge ohne Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts |
| 3.14 | Ausgaben für Fahrzeuge mit Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts |
| 3.15 | Wartung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung außer PKW und Mehrzweckfahrzeuge, Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von mehr als 1 550 kg |
| 3.16 | Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs zur Personenbeförderung |
| 3.17 | Ausgaben für Fahrzeuge zur Personenbeförderung außer PKW und Mehrzweckfahrzeuge, Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit/Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von mehr als 1 550 kg, ausgenommen Ausgaben für Wartung und Ein- oder Abstellen. |
| 4 | Maut und Straßenbenutzungsgebühren |
| 4.1 | Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 4.2 | Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 4.2.1 | PKW |
| 4.2.2 | LKW |
| 4.3 | Straßenbenutzungsgebühren für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
| 4.4 | Straßenbenutzungsgebühren für jedes Beförderungsmittel auf der Brücke über den Großen Belt |
| 4.5 | Straßenbenutzungsgebühren für jedes Beförderungsmittel auf der Öresundbrücke |
| 4.6 | Straßenbenutzungsgebühren für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste mit mehr als 9 Plätzen |
| 4.7 | Straßenbenutzungsgebühren für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste mit weniger als 9 Plätzen |
| 4.8 | Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge, die im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses verwendet werden |
| 4.8.1 | Für den Veranstalter |
| 4.8.2 | Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird |
| 5 | Fahrtkosten wie Taxikosten und Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel |
| 5.1 | Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen |
| 5.2 | Für eine andere Person als den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen |
| 5.3 | Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses |
| 5.3.1 | Für den Veranstalter |
| 5.3.2 | Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird |
| 6 | Beherbergung |
| 6.1 | Ausgaben für die Beherbergung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angestellten |
| 6.2 | Ausgaben für die Beherbergung einer anderen Person als der Steuerpflichtige oder einer seiner Angestellten |
| 6.3 | Ausgaben für die Beherbergung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angestellten, die berufsbezogene oder geschäftliche Konferenzen besuchen |
| 6.4 | Ausgaben für die Beherbergung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angestellten im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses |
| 6.4.1 | Für den Veranstalter |
| 6.4.2 | Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird |
| 6.5 | Ausgaben für die Beherbergung eines Angestellten des Steuerpflichtigen, der Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt |
| 6.6 | Ausgaben für die Beherbergung bei Anschlussleistungen |
| 6.7 | Ausgaben für Beherbergung, die nicht unter 6.5 oder 6.6 fallen |
| 7 | Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen |
| 7.1 | Von Hotels, Bars, Gaststätten und Pensionen bereitgestellte Speisen und Getränke, einschließlich Frühstück |
| 7.1.1 | Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen |
| 7.1.2 | Für eine andere Person als den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen |
| 7.2 | Speisen und Getränke, die im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses bereitgestellt werden |
| 7.2.1 | Für den Veranstalter |
| 7.2.2 | Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird |
| 7.3 | Speisen und Getränke für einen Angestellten des Steuerpflichtigen, der Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt |
| 7.4 | Für Anschlussleistungen erworbene Restaurantdienstleistungen |
| 7.5 | Erwerb von Speisen, Getränken oder Restaurantdienstleistungen, die nicht unter 7.2, 7.3 und 7.4 fallen |
| 8 | Zutritt zu Messen und Ausstellungen |
| 8.1 | Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen |
| 8.2 | Für eine andere Person als den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen |
| 9 | Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentations-aufwendungen |
| 9.1 | Erwerb von Alkohol |
| 9.2 | Erwerb von Tabakwaren |
| 9.3 | Ausgaben für Empfänge und Repräsentationsveranstaltungen |
| 9.3.1 | Für Werbezwecke |
| 9.3.2 | Nicht für Werbezwecke |
| 9.4 | Ausgaben für die Wartung von Wassersportfahrzeugen |
| 9.5 | Ausgaben für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten |
| 9.6 | Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen für Werbezwecke |
| 9.7 | Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen, die nicht unter 9.1, 9.2 und 9.3 fallen |
| 10 | Sonstiges |
| 10.1 | Werkzeuge |
| 10.2 | Reparaturen innerhalb eines Garantiezeitraums |
| 10.3 | Bildungsleistungen |
| 10.4 | Arbeiten an Gegenständen |
| 10.4.1 | Arbeiten an Grundstücken |
| 10.4.2 | Arbeiten an Grundstücken, die Wohnzwecken dienen |
| 10.4.3 | Arbeiten an beweglichem Gegenständen, die nicht unter Code 3 fallen |
| 10.5 | Erwerb oder Miete von Gegenständen |
| 10.5.1 | Erwerb oder Miete von Grundstücken |
| 10.5.2 | Erwerb oder Miete von Grundstücken, die als Wohnung oder für Freizeitzwecke verwendet werden |
| 10.5.3 | Erwerb oder Miete von beweglichen Gegenständen, die mit als Wohnung oder für Freizeitzwecke verwendeten Grundstücken zusammenhängen oder dafür verwendet werden |
| 10.5.4 | Erwerb oder Miete beweglicher Gegenstände, die nicht unter Code 2 fallen |
| 10.6 | Bereitstellung von Wasser, Gas oder Elektrizität durch ein Verteilernetz |
| 10.7 | Geschenke von geringem Wert |
| 10.8 | Bürokosten |
| 10.9 | Teilnahme an Messen und Seminaren, Unterricht oder Fortbildung |
| 10.9.1 | Messen |
| 10.9.2 | Seminare |
| 10.9.3 | Unterricht |
| 10.9.4 | Fortbildung |
| 10.10 | Pauschalaufschlag für Vieh und landwirtschaftliche Erzeugung |
| 10.11 | Ausgaben für Postversand in Länder außerhalb der EU |
| 10.12 | Ausgaben für Telefon und Telefax in Verbindung mit einer Unterbringung |
| 10.13 | Von einem Reiseveranstalter zur unmittelbaren Verwendung durch den Reisenden erworbene Gegenstände und Dienstleistungen |
| 10.14 | Gegenstände für den Wiederverkauf, die nicht unter 1.6 fallen |
| 10.15 | Dienstleistungen für den Wiederverkauf, die nicht unter 6.6 und 7.4 fallen |
| 10.16 | Arbeiten an Gegenständen |
| 10.16.1 | Arbeiten an Grundstücken, die als Wohnsitz oder für Freizeitzwecke verwendet werden |
| 10.16.2 | Arbeiten an Grundstücken, die nicht unter 10.16.1 fallen |
| 10.16.3 | Arbeiten an beweglichen Gegenständen, die mit einem Grundstück nach 10.16.1 zusammenhängen oder dafür verwendet werden |
| 10.16.4 | Arbeiten an beweglichen Gegenständen, die nicht unter 10.16.3 fallen |
| 10.17 | Ausgaben für Gegenstände |
| 10.17.1 | Ausgaben für Grundstücke, die als Wohnung oder für Freizeitzwecke verwendet werden |
| 10.17.2 | Ausgaben für Gegenstände, die nicht unter 10.17.1 fallen |